Ihr Fahrplan für ein sicheres, warmes Zuhause

Alle 5 Jahre bzw. nach 2013 zweimal alle 7 Jahre führt der für Sie zuständige Bezirks-
schornsteinfegermeister, später bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger genannt, eine
Feuerstättenschau in Ihrem Gebäude durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanla-
gen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur
mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch
unbetrübt genießen, denn keine Feuerstätte ist eigensicher, und selbst unbedeutende
Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib
und Leben führen. Niemand als Ihr Schornsteinfeger weiß besser, worauf zu achten ist,
um Gefahren zu vermeiden. Daher hat ihn der Gesetzgeber trotz weitgehender Liberali-
sierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Ihre
Sicherheit, für die wir persönlich haften, ist uns wichtig. Nach jeweils erfolgter Feuerstät-
tenschau erhalten Sie zukünftig einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigen-
tümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in
Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und verzeichnet die
jeweils einzuhaltenden Fristen. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird
Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid
vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Die Ausführung
können Sie ab 2013 frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen
die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen
Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an Ihren zuständigen Bezirks-
schornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Dieser
kontrolliert die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen
und löst ggf. Mahnungen bzw. Ersatzvornahmen aus. Von der Verantwortung, die Ihnen der
Gesetzgeber übertragen hat, können wir Sie leider nicht entbinden. Sofern Sie jedoch Ihren
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornstein-
feger in gewohnter Weise auch weiterhin mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten
beauftragen, können wir Ihnen den lästigen und zeitraubende Formularkrieg ersparen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schornsteinfeger.de